Fördergemeinschaft der Querschnittgelähmten in Deutschland e.V.

Fördergemeinschaft der Querschnittgelähmten in Deutschland e.V.

Fördergemeinschaft der Querschnittgelähmten in Deutschland e.V.

Wer ist die FGQ? Querschnittlähmung – schon dieser Begriff verunsichert und hinterlässt oft Mut- und Ratlosigkeit bei Betroffenen und ihrer Umgebung. Unkenntnis und Vorurteile erschweren immer noch die positive Auseinandersetzung mit dieser Behinderung. Resignation statt Neuorientierung ist die Folge. Man möchte helfen, aber man weiß nicht, wie. Vielleicht ist Ihr Angehöriger, Partner, Freund, Nachbar, Kollege querschnittgelähmt oder Sie selbst sind es. Sie wollen sich über Querschnittlähmung und ihre Folgen informieren und möchten wissen, wie man damit leben und umgehen kann. Die Fördergemeinschaft der Querschnittgelähmten gibt Ihnen Auskunft und beantwortet Ihre Fragen. Sie betreibt Öffentlichkeitsarbeit, entwickelt Konzepte zur Verbesserung der Lebenssituation Querschnittgelähmter, fördert entsprechende Projekte und hilft im Einzelfall. Auch Sie können etwas für Querschnittgelähmte tun – tatkräftig oder durch Spenden. Werden Sie Mitglied im Freundeskreis der Fördergemeinschaft der Querschnittgelähmten! Machen Sie mit und helfen Sie uns zu Helfen! Kevin Schultes 1. Vorsitzender

Die Unfallversicherung für Mitglieder der FGQ und der FGQZ Ulm

Die FGQ und die FGQZ Ulm bieten ihren Mitgliedern einen Unfallschutz über die ERGO Versicherung AG an, der mit keinen Zusatzkosten verbunden ist. In dieser Unfallversicherung ist speziell das Risiko einer Querschnittlähmung abgesichert. Bei einem Invaliditätsgrad von 100 % stehen dem Verunfallten 200.000 € zur Verfügung. Die ERGO Agentur Tobias Klink ist Ihr direkter Ansprechpartner für Fragen oder Schadenmeldungen im Zusammenhang mit diesem Unfallschutz der FGQ. Hier einige wichtige Fakten: - Invaliditätsleistung bei 100% ohne Progression: 200.000 € - Rettungs- und Bergungskosten im Inland: 15.000 € - Rettungs- und Bergungskosten im Ausland: 30.000 € - Der Versicherungsschutz gilt 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr - Es sind sowohl berufliche als auch außerberufliche Unfälle versichert - Sollten Sie privat bereits eine Unfallversicherung besitzen, leisten im Schadenfall beide Unfallversicherungen. - Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Unfälle, bei denen eine unfallbedingte Querschnittlähmung (durch Wirbelverletzung/ -bruch) die Folge ist - Maßgebend sind die ERGO Unfallschutzbedingungen KT2015U GV, die per E-Mail unter tobias.klink@ergo.de angefordert werden können